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iFamZ 6, November 2010, Seite 337

Ausschluss des Rechts auf Pflichtteilsminderung: erste Entscheidung des OGH

iFamZ 2010/245

§ 773a Abs 3 ABGB

Das Gefühl, von der Mutter in Bezug auf die Schwangerschaft „hineingelegt worden“ zu sein, stellt keinen ausreichenden Grund für die Ablehnung des persönlichen Verkehrs mit dem Kind dar. Dies gilt auch für die Anregung der Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens durch die Mutter des Kindes. Eine begründete Weigerung iSd § 773a Abs 3 ABGB ist beim Elternteil jedenfalls die Ausnahme.

Der (Pflichtteils-)Kläger ist der außereheliche Sohn des am verstorbenen Dr. G. F. Die Vaterschaft wurde 1996 mit Urteil festgestellt. Der Beklagte ist ebenfalls ein außerehelicher Sohn des Dr. G. F., der jedoch adoptiert und testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt wurde, während der (nunmehrige) Erblasser den Kläger auf den halben Pflichtteil setzte. Dr. G. F. verneinte zweimal die ausdrückliche Frage des Klägers, als dieser noch ein Kind war, ob er sein Vater wäre. Der nunmehrige Erblasser lehnte die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Kläger ab, obwohl dieser längere Zeit in unmittelbarer Nachbarschaft lebte. Dr. G. F. wollte keinen Kontakt mit dem Kläger, weil er sich von der Kindesmutter aufgrund der Schwangerschaft überrumpelt fühlte. 1990 übergab Dr. G. F. seine...

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