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Anspannung des Unterhaltspflichtigen bei Aufgabe seines Arbeitsplatzes
iFamZ 2010/240
Gibt ein Unterhaltspflichtiger ohne triftige Gründe seine gehobenen Einkommensverhältnisse auf, so ist er auf ein fiktives höheres Einkommen anzuspannen.
IdR löst es auch bei einem verschuldeten Arbeitsplatzverlust für den Unterhaltspflichtigen nur die Obliegenheit aus, alle nach den konkreten und persönlichen Arbeitsmarktverhältnissen sinnvollen Anstrengungen zu unternehmen, wieder einen Arbeitsplatz mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten zu finden (RIS-Justiz RS0047503). Bei einem freiwilligen Arbeitsplatzverlust wird hingegen die Auffassung vertreten, ein mit einem „unerzwungenen“ und auch sachlich nicht gerechtfertigten Berufswechsel verbundener Einkommensverlust führe zur Anspannung des Unterhaltspflichtigen und bewirke keine Schmälerung des Unterhaltsanspruchs. Diesen Unterhaltspflichtigen trifft die Obliegenheit, im Interesse der ihm gegenüber Unterhaltsberechtigten alle persönlichen Fähigkeiten, insb seine Arbeitskraft, so gut wie möglich einzusetzen. Tut er das nicht, wird er so behandelt, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit hätte erzielen können (1 Ob 599/90, SZ 63/74 uva). Das Recht auf freie Berufswahl darf jedenf...