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iFamZ 2, April 2021, Seite 122

Verjährung der Erbschaftsklage bei formungültigem Testament

iFamZ 2021/87

§§ 579, 823, 1487 ABGB aF

Wurde im Verlassenschaftsverfahren die Formgültigkeit des Testaments weder bestritten noch von Amts wegen in Zweifel gezogen, sondern der Nachlass aufgrund eines – wenn auch formungültigen – Testaments rechtskräftig eingeantwortet, so liegt eine Erklärung des letzten Willens vor, die „umgestoßen“ werden muss, weshalb die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 anzuwenden ist.

Rubrik betreut von: Patrick Schweda
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