zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2021, Seite 111

Keine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG bei Sedierung zur Behandlung psychomotorischer Unruhe

iFamZ 2021/72

§ 3 HeimAufG

Die medikamentöse Behandlung bezweckte nach den Feststellungen im hier vorliegenden Fall die Lösung der Anspannung, die Verbesserung der Zugänglichkeit sowie die Linderung des Leidensdrucks im Rahmen eines deliranten Zustandsbildes bei Erregungs- und Unruhezuständen. Der Fokus lag gerade nicht auf der Einschränkung der Bewegung, sondern auf der Behandlung einer psychomotorischen Unruhe, die Ausfluss der Grunderkrankung ist. Daraus folgt, dass die mit den beiden Medikamenten verbundene Sedierung nicht Ziel und Zweck der Medikation der Bewohnerin war, sondern lediglich eine Nebenwirkung. Damit handelte es sich nicht um eine (meldepflichtige) Freiheitsbeschränkung nach § 3 Abs 1 HeimAufG.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
Daten werden geladen...