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iFamZ 2, April 2021, Seite 112

Prüfung einer Besuchsbeschränkung im Rahmen von COVID‑19-Maßnahmen durch das Unterbringungsgericht

iFamZ 2021/77

§ 34 UbG

LGZ Wien , 43 R 36/21v

Das EpiG hat ein gänzlich anderes Regelungsziel als das UbG. Während ersteres die Verhinderung der Verbreitung infektiöser Erkrankungen zum Inhalt hat, dient das UbG dem Schutz psychisch Kranker und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im Rahmen der Unterbringung in einer Krankenanstalt.

Durch die herrschende Covid-19-Pandemie kommt es zwar faktisch zu Überschneidungen dieser beiden Bereiche, doch kann dies nicht dazu führen, dass die Bezirksverwaltungsbehörde für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Besuchsbeschränkung in einer dem UbG unterliegenden psychiatrischen Abteilung einer Krankenanstalt zuständig würde. Diese Beurteilung obliegt ausschließlich den Gerichten (gem § 12 UbG). In diesem Sinn hat auch der OGH in 7 Ob 151/20m zur Frage der Zulässigkeit einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme im Rahmen des HeimAufG die Zuständigkeit des Gerichts nicht verneint.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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