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iFamZ 2, April 2021, Seite 83

Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs von Kindern

iFamZ 2021/47

§ 231 ABGB

Da selbst volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch nicht verwirken können, ist daraus, dass die Antragsgegnerin die von ihr im Verfahren erteilten Auskünfte zu ihrer Schulausbildung und ihrer geringfügigen Beschäftigung dem Antragsteller nicht schon außergerichtlich aus eigenem Antrieb erteilte, keine Unterhaltsverwirkung abzuleiten.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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