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Insolvenz-Entgeltsicherung für den zum Verlassenschaftskurator bestellten Arbeitnehmer
iFamZ 2021/83
Die Berechtigung, ein Unternehmen zu verwalten, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen und es nach außen zu vertreten, kann nach der geltenden Fassung des § 1 Abs 1 und 6 IESG für sich allein nicht mehr zum Ausschluss der Insolvenz-Entgeltsicherung führen.
Ein beschränkter Aufgabenkreis der Verlassenschaftskuratorin, der nicht über die Rechte und Pflichten einer angestellten Filialleiterin hinausgeht und weder Führungsaufgaben (insb auch keine Befugnis zur Einstellung oder Kündigung von Arbeitnehmern) noch unternehmerische Entscheidungen beinhaltet, führt nicht dazu, dass sie wesentlichen Einfluss auf die Betriebsführung hat oder Arbeitgeberfunktion ausübt.