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iFamZ 2, April 2021, Seite 93

Keine Kindererziehungszeiten für entgeltliche Betreuung eines Krisenpflegekindes

iFamZ 2021/64

§ 227a Abs 2 Z 6 und 8 ASVG; § 15 APG

Die Gewährung einer Entschädigung an eine Krisenpflegemutter zur Abgeltung des „sozialpädagogischen Mehraufwands“ führt dazu, dass die Zeit der Betreuung des Krisenpflegekindes (hier: bis ) – wegen Fehlens der vom Gesetz geforderten Unentgeltlichkeit – bei der Ermittlung der Kontoerstgutschrift nicht (zusätzlich zur Berücksichtigung als Beitragszeit) als Kindererziehungszeit qualifiziert werden kann.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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