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iFamZ 2, April 2021, Seite 113

Observierungsaufträge der Ehefrau an Detektiv

iFamZ 2021/78

§ 1295 ABGB

Das Recht, sich durch Betrauung eines Detektivs Gewissheit über ein ehewidriges Verhalten zu verschaffen, endet dort, wo die Überwachung offenkundig überflüssig, von vornherein aussichtslos oder erkennbar unzweckmäßig ist oder ein Rechtsmissbrauch vorliegt.

(…) Die Klägerin war bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verheiratet. Am erfuhr sie erstmals von der außerehelichen Beziehung ihres Ehegatten zur Beklagten. Darauf angesprochen gestand der Ehegatte der Klägerin sein ehewidriges Verhalten. Am zog er aus dem ehelichen Wohnhaus aus und wohnt seit diesem Zeitpunkt getrennt von der Klägerin. (…) Noch am selben Tag schlug der Ehegatte der Klägerin vor, (…) einen Termin für eine Paartherapie wahrzunehmen. Während der Ehegatte der Klägerin den Zweck dieser Paartherapie darin sah, eine möglichst eskalations- und friktionsfreie Trennung von der Klägerin zu erreichen, sah die Klägerin das Ziel dieses Termins darin, ihre verlorengegangene eheliche Beziehung wiederherzustellen. (…) Am erteilte die Klägerin einem Detektiv den Auftrag, festzustellen, ob ihr Ehegatte an diesem Abend (…) seine Beziehung zur Beklagten beendet. Der Detektiv stell...

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