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iFamZ 2, April 2021, Seite 89

Durchsetzung des Kontaktrechts (II)

iFamZ 2021/60

§ 110 Abs 2 AußStrG

Eine Unterbindung der persönlichen Kontakte trotz eines rechtskräftigen Titels ist nur in Ausnahmefällen und nur aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig, etwa wenn die Ausübung des Rechts das Wohl des Kindes gefährdet. Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu beiden Elternteilen ist nämlich grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes erforderlich und liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes.

(…) 1.1. Der mit einem Kontaktrechtstitel Belastete muss über die Abstandnahme von einer negativen Beeinflussung des Kindes hinaus alles ihm Zumutbare unternehmen, um in aktiver Weise dem daraus Berechtigten den persönlichen Verkehr mit dem Kind selbst gegen dessen Willen zu ermöglichen (RIS-Justiz RS0007336).

1.2. Die Entscheidung der Vorinstanzen hält sich im Rahmen dieser Rsp. (…)

2.1. Insoweit die Mutter gegen die „Angemessenheit“ der verhängten Maßnahme argumentiert, dass über ihren Antrag auf Einschränkung der Kontaktrechtsausübung noch nicht entschieden worden sei, wirft sie damit keine erhebliche Rechtsfrage auf. Es bedarf keiner Korrektur, dass die Vorinstanzen allein wegen des noch offenen Antrags mangels schwerwiegenden Grundes ...

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