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Prüfung geeigneter Aufnahmemöglichkeit im Rückführungsstaat vor Erlass einer Rückkehrentscheidung
iFamZ 2021/41
S. 72 Art 5, 6, 8, 10 RL 2008/115/EG; Art 24 Abs 2 GRC
, TQ
Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen muss ein EU-Mitgliedstaat prüfen, ob für den Minderjährigen im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden ist. Das gebieten die Rechte des Kindes nach Art 24 GRC.
Im Juni 2017 stellte TQ, ein unbegleiteter Minderjähriger, der damals 15 Jahre und vier Monate alt war, in den Niederlanden einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Asylbewerber. TQ erklärte, 2002 in Guinea geboren zu sein. Nach dem Tod seiner Tante, bei der er in Sierra Leone gelebt habe, sei er nach Europa gekommen. In Amsterdam sei er Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung geworden, weshalb er derzeit unter schwerwiegenden psychischen Störungen leide.
Die niederländische Behörde entschied, dass TQ keine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann und er keinen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus oder auf subsidiären Schutz habe. Nach niederländischem Recht gelte diese Entscheidung als Rückkehrentscheidung. Im April 2018 erhob TQ dagegen beim vorlegenden Gericht Klage, mit der er ua geltend macht, dass er nic...