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Kind in einer eigenen Wohnung, in der zweiten lässt es die Schwester wohnen
iFamZ 2021/46
Wohnt das unterhaltsberechtigte Kind in der ihm vom betreuenden Elternteil – ohne Absicht, damit den geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu entlasten – geschenkten Wohnung, führt dies zu keiner Minderung des Geldunterhaltsanspruchs. Zwar kann das Kind auf Erträge aus seinem Vermögen als Eigeneinkommen angespannt werden, wenn deren Erzielung leicht möglich und zumutbar ist. Die Vermietung einer (weiteren) Eigentumswohnung kann jedoch unzumutbar sein, wenn das Kind seine Schwester, die sich keine eigene Wohnmöglichkeit leisten kann, unentgeltlich in der Wohnung wohnen lässt.