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Zu den unterschiedlichen Maßstäben für Obsorgeregelungen
iFamZ 2021/56
Für die Entscheidung über die Obsorge nach Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft der Eltern kommt es darauf an, ob die Alleinobsorge eines Elternteils oder die Obsorge beider Eltern dem Wohl des Kindes besser entspricht.
Seit der Haushaltstrennung und Scheidung der Eltern der beiden Minderjährigen wurde von den Eltern vor Gericht keine Vereinbarung über die Obsorge oder die hauptsächliche Betreuung der Kinder iSd § 179 ABGB getroffen.
Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht über Antrag des Vaters vorgenommene Zuweisung der alleinigen Obsorge an den Vater, wobei die Mutter mit ihrem Antrag auf Belassung der gemeinsamen Obsorge und Festlegung der hauptsächlichen Betreuung in ihrem Haushalt auf diese Entscheidung verwiesen wurde. (…)
Die Mutter macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, das Rekursgericht verkenne, dass nach der Rsp des OGH jede Obsorgeentziehung, auch die Zuteilung der Alleinobsorge nach Auflösung der Ehe nach § 180 ABGB, eine Gefährdung des Kindeswohls voraussetze, die hier nicht vorliege.
Die Entscheidung nach § 180 Abs 2 ABGB, welchem Elternteil nach Ende der Ehe die Obsorge endgültig zu übertragen ist, hat sich allein am darin genannten Kindeswohl zu ori...