Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine unbefristete Hinzurechnung bei Schenkung an die Lebensgefährtin
iFamZ 2021/82
Eine Schenkung an den Lebensgefährten unterliegt nicht der unbefristeten Hinzurechnung nach § 783 Abs 1 ABGB. Sie ist der Verlassenschaft nach Ablauf der in § 782 Abs 1 ABGB normierten zweijährigen Frist nicht mehr hinzuzurechnen (ähnlich 2 Ob 195/19v). Die Pflichtteilsberechtigten können sich in diesem Fall nicht erfolgreich darauf stützen, dass die Schenkung rechtsmissbräuchlich nur zur Vermeidung einer Schenkungsanrechnung vorgenommen worden sei.
Auf den Lebensgefährten ist § 757 ABGB nicht analog anzuwenden.
Die Klägerin ist eines von drei leiblichen Kindern des 2019 verstorbenen J.H. (im Folgenden „Erblasser“).
Die Beklagte war mehr als 15 Jahre lang bis zuletzt die Lebensgefährtin des Erblassers und wohnte mit ihm in seinem Einfamilienhaus. Mit – nicht in der Form eines Notariatsakts errichtetem – Übergabsvertrag vom übergab er ihr die Liegenschaft samt Einfamilienhaus, wobei er sich als „Gegenleistung“ ein lebenslanges Wohnungsgebrauchsrecht vorbehielt.
In der Folge bewohnte er mit der Beklagten weiter das Einfamilienhaus und benutzte die Liegenschaft uneingeschränkt. Anfang März 2019 verlegte er seinen Wohnsitz aus gesundheitlichen Gründen in ein Altersheim.
Nach seinem Tod ve...