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SWK 32, 10. November 2009, Seite R 69

Familienbeihilfe: Anspruch

Die mit einem leiblichen Elternteil in Lebensgemeinschaft lebende Person gilt bei Übernahme von Betreuungsleistungen und bei Vorliegen einer § 186 ABGB entsprechenden emotionalen Bindung als Pflegeelternteil, sodass ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. - (§ 2 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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