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Patentrechte: Verwertung
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur insoweit vergleichbaren Vorgängerbestimmung des § 38 EStG 1972 ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung nach dieser Gesetzesstelle das Vorliegen eines aufrechten Patentschutzes. Gilt eine Patentanmeldung - etwa wegen mangelnder Mitwirkung am Patentverfahren - als zurückgenommen, kann für die Einkünfte aus der Verwertung der Erfindung der Hälftesteuersatz des § 38 Abs. 1 EStG 1972 mangels eingetretenen patentrechtlichen Schutzes nicht gewährt werden. - (§ 38 EStG 1988), (Abweisung)
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