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SWK 32, 10. November 2009, Seite 229

Verfassungswidrige Besteuerung beitragsorientierter Pensionskassenrenten

Verletzung des Gleichheitssatzes und Eingriff in das Eigentumsrecht

Helmut Kapl

Beitragsorientierte Pensionskassenrenten werden in steuerlicher Hinsicht gesetzlich gleich wie die grundlegend verschiedenen leistungsorientierten Renten behandelt und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet - diese Besteuerung ist verfassungswidrig.

1. Schutz des Eigentums und Besteuerung von Pensionskassenrenten

Dass bei Arbeitnehmerbeiträgen oder Eigenbeiträgen des Unternehmers zur Pensionskasse sofort nach Einzahlung ein Eigentumsrecht an den daraus resultierenden Forderungen samt den Ansprüchen aus den Kapitalerträgen gegenüber der Pensionskasse entsteht, versteht sich von selbst. Diese Forderungen stehen zweifelsfrei unter dem Eigentumsschutz unseres Grundrechtskatalogs.

Die Arbeitgeber- oder Firmenpension hingegen setzt in der Regel ein Treueverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Das heißt, dass üblicherweise der Anspruch auf Firmenpension erlischt, wenn das Dienstverhältnis vor Pensionierung durch Kündigung von beiden Seiten oder durch Entlassung oder vorzeitigen Austritt beendet worden ist. Ohne die neuen Unverfallbarkeitsregeln im Betriebspensionsgesetz (BPG) hätte daher die Pensionskasse die Beiträge an den Arbeitgeber in diesen Fällen zurückzahlen müssen, wenn die...

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