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Fremdwährungskredite und Konvertierung
Fremdwährungskredite und Konvertierung (§ 4 Abs. 4 EStG)
Die Beschwerdeführer nahmen für den Umbau einer Betriebsstätte 1997 einen Kredit in Höhe von 15 Mio. ATS auf. Dieser betriebliche Kredit wurde vorerst in einen Yen-Kredit umgewandelt und 1998 in Schweizer Franken konvertiert. Dabei entstand ein Kursgewinn der von einer Betriebsprüfung als Betriebseinnahme angesetzt wurde. Auch im S. K 24betrieblichen Bereich ist ein Kursgewinn erst anzusetzen, wenn er ein endgültiger ist. Dies ist in der Regel erst durch die Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit oder durch die Konvertierung der Fremdwährungsverbindlichkeit in die Heimatwährung (also Schilling oder Euro) der Fall ().