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SWK 32, 10. November 2009, Seite 69

Kanalisationsbeitrag Stmk.

Nach § 4 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG in der anzuwendenden Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 81/2005 bestimmt sich die Höhe des Kanalisationsbeitrages aus dem mit der verbauten Grundfläche (in Quadratmetern) mal Geschossanzahl vervielfachten Einheitssatz, wobei Dachgeschosse und Kellergeschosse je zur Hälfte eingerechnet werden. - (§ 4 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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