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Liebhaberei und Sondertilgung
Liebhaberei und Sondertilgung (§ 2 EStG)
Die teilweise Tilgung des Fremdwährungskredits per , mit dem die vermietete Eigentumswohnung finanziert wurde, stellt jenes "Ereignis" dar, das die Änderung der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 gem. § 295a BAO rechtfertigt, zumal sie dem Finanzamt bei Erlassung der Bescheide nicht bekannt war und bei Beurteilung der Ertragsfähigkeit der "kleinen Vermietung" nicht berücksichtigt werden konnte. Die abgabenrechtliche Rückwirkung dieses "Ereignisses" ergibt sich aus § 2 Abs. 4 LVO 1993, wonach nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart oder Tätigkeit der Liebhabereibeurteilung zugrunde zu legen sind. Eine mangels Beweises nicht planmäßige (Sonder-)Tilgung führt zu einer Änderung der Bewirtschaftung. Unter gedanklicher Ausklammerung der Sondertilgung (bei Beibehaltung der Bewirtschaftungsart) kann aber angesichts der tatsächlichen Verluste und in der Prognose unberücksichtigt gebliebenen Aufwendungen in einem Zeitraum von 20 Jahren kein Gesamtüberschuss erzielt werden (-F/08).