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SWK 32, 10. November 2009, Seite 943

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Umsatzsteuerprotokoll sorgt für Verunsicherung

Andrea Ender und Bertram Schneider

Während das deutsche Finanzministerium jüngst einen Erlass herausgegeben hat, der selbst Betreibern von Photovoltaikanlagen, deren Leistung nicht einmal den Eigenverbrauch abdeckt, den vollen Vorsteuerabzug ermöglicht, findet in Österreich eine genau entgegengesetzte Entwicklung statt. Im Folgenden sollen die verschiedenen Sichtweisen analysiert und eine gesetzeskonforme Lösung gesucht werden.

1. Sichtweise der österreichischen Finanzverwaltung

Das BMF geht davon aus, dass eine Photovoltaikanlage, die dauerhaft nur den Eigenbedarf des Betreibers abdeckt, vorrangig aus privaten Motiven und nicht zur Erbringung von Leistungen am Markt betrieben wird. In wirtschaftlicher Betrachtung könne sich an dieser Einschätzung auch nichts ändern, wenn Strom mangels Speichermöglichkeit zur Gänze ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Daraus werden folgende umsatzsteuerlichen Schlussfolgerungen gezogen:

• Unternehmereigenschaft liegt nur dann vor, wenn die Anlage deutlich mehr Strom erzeugt, als der Betreiber selbst verbraucht, und die Stromüberschüsse entgeltlich in das Netz eingespeist werden.

• Es liegt eine Tätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 2 LVO (Liebhabereivermutung) vor, falls mit der Anlage ins...

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