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SWK 32, 10. November 2009, Seite 234

Erleichterte elektronische Firmenbucheingabe

Mit November 2009 können Änderungen der Geschäftsanschrift, des Unternehmensgegenstands, der persönlichen Daten einer natürlichen Person oder einer inländischen/ausländischen juristischen Person, die Eintragung oder Löschung der Gesellschafter einer GmbH, der Stammeinlage oder auch die Eintragung oder Löschung eines Aufsichtsrats elektronisch eingebracht werden. Auf der (neuen) Homepage des BMJ steht Unternehmen unter www.justiz.gv.at (Formulare/Firmenbuch) ein eigenes Formular für vereinfachte Anmeldungen nach dem Firmenbuchgesetz zur Verfügung. Die Authentifizierung erfolgt mit der Bürgerkarte.

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