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Laufender Verlust und Umrechnung
Laufender Verlust und Umrechnung (§ 3 Abs. 2 EStG)
Eine Hochrechnung negativer (laufender) Einkünfte würde den Zweck der Umrechnungsbestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ins Gegenteil verkehren, weil der Bezug von steuerfreiem Arbeitslosengeld diesfalls nicht den Ausschluss einer Progressionsmilderung, sondern aufgrund der Vervielfachung eines Verlusts erst recht eine Progressionsmilderung mit sich bringen würde. Die Definition der hochzurechnenden Einkünfte mit einem Verweis auf § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG ist daher dahin gehend teleologisch zu reduzieren, dass lediglich positive Einkünfte der Hochrechnung unterliegen (-K/07).