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Vermittlungsleistung
S. R 70• Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. MwSt-RL erfasst auch die Vermittlungsleistung eines Untervermittlers, wenn der Inhalt der Tätigkeit die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung umfasst. Es kommt sohin einzig darauf an, ob der Subunternehmer Vermittlungsleistungen hinsichtlich Wertpapieren entfaltet, also eine Mittlertätigkeit, die insbesondere darin besteht, einer Vertragspartei die Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen. Dabei muss die Tätigkeit ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes sein, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung erfüllt. - (§ 6 Abs. 1 Z 8 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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