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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite R 5

Interessentenbeitrag OÖ

Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Wasserleitungsanschlussgebühr entsteht mit dem Einlangen der Anzeige über die Vollendung der Bauarbeiten bei der Gemeinde. - (§ 1 Abs. 1 OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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