zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite K 3

Verpachtung oder Aufgabe

Verpachtung oder Aufgabe (§§ 23, 24 EStG)

Die Verpachtung eines Betriebes stellt i. d. R. für sich allein keine Betriebsaufgabe dar,sondern eine Art Ruhen des Betriebes (; , 2002/13/0217) mit Zuordnung der Einnahmen zur entsprechenden betrieblichen Einkunftsart, weil mangels Betriebsbeendigung die betriebliche Tätigkeit ­ wenn auch in geänderter Form ­ weiter andauert. Die folgenden Umstände sprechen im gegenständlichen Fall gegen das Vorliegen einer Betriebsaufgabe und für die Verpachtung eines lebenden Gewerbebetriebes:

• Nach den objektiven Umständen war es möglich, dass der Berufungswerber nach Beendigung der Verpachtung den Betrieb fortführen hätte können.

S. K 4• Der Berufungswerber selbst hat angegeben, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Vermietung für ihn offen war, ob er den Betrieb wieder selbst übernehmen werde.

• Im Vertrag wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart, dass den Pächter die Verpflichtung treffe, ein Lebensmittelgeschäft im Bestandobjekt ohne Änderung der Betriebsstruktur zu führen.

• Es wurde ein ansteigender Pachtzins vereinbart.

• Vom Berufungswerber wurde die gesamte Geschäftseinrichtung verpachtet und das Warenlager an den Pächter mit ...

Daten werden geladen...