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Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung nach Vermögensübertragung
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung nach Vermögensübertragung (§ 34 EStG)
Wenn eine Berufungswerberin, deren Mutter seit fast einem Jahr in einem Pflegeheim betreut wird, im Zuge der unentgeltlichen Übergabe einer im Eigentum der Mutter stehenden Liegenschaft an den Bruder der Berufungswerberin einen Pflichtteilsverzicht abgibt, können die durch das Einkommen und das Pflegegeld der Mutter nicht abgedeckten und von der Tochter anteilig (mit ihrem Bruder) mitgetragenen Pflegekostenfehlbeträge zumindest bis zur Höhe des Vermögenswertes, auf den Verzicht geleistet wurde, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (UFS Klagenfurt , RV/0457-K/07).