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BMF veröffentlicht neue NoVA-Richtlinien 2008
Das BMF hat soeben neue NoVA-Richtlinien 2008 veröffentlicht. Die NoVA-Richtlinien 2008 vom , BMF-010220/0304-IV/9/2008, sind auf Sachverhalte ab anzuwenden und stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Erlässe und Einzelerledigungen des BMF sind - sofern sie den NoVA-Richtlinien nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Volltext der NoVA-Richtlinien 2008 in der Findok unter
https://findok.bmf.gv.at/ findok/ link?gz=%22BMF-010220%2F0304-%2F9%2F2008%22&gueltig=20081204&bereich=rl