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Anmietung eines Büros nicht fremdüblich
Anmietung eines Büros nicht fremdüblich (§ 20 EStG)
Mietet eine Kapitalgesellschaft, die überwiegend (zu 75 %) von den Eltern des Vermieters beherrscht wird, ein Büro in dessen Villa, so ist die Fremdüblichkeit des Mietvertrages zu verneinen, wenn der Vater des Vermieters dort angeblich nur „kreative Nachdenkarbeit" leistet, obwohl ihm ein Büro in seinen eigenen Firmen zur Verfügung steht. Auch gelegentliche Treffen einer Angestellten des Firmenkonglomerats mit dem Vermieter führen nicht zur betrieblichen Nutzung des angeblichen Büroraumes (Bürotisch ist ein Billardtisch) (UFS Linz , RV/0808-L/05).