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Zustellung: Hinterlegung
• Die postalische Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten RSb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer Adresse bewirkt noch nicht, dass dieser gegenüber einem der beiden Adressaten im Sinne des § 17 Abs. 3 dritter Satz ZustellG als zugestellt gilt. Eine Heilung dieses Zustellmangels nach § 7 ZustellG könnte gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als erstem tatsächlich zukommt, erfolgen. - (§ 17 Abs. 3 ZustellG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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