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Anzeigepflicht nach § 121a BAO
Mit Erlass vom , BMF-010103/0219-VI/2008, hat das BMF im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise seine Rechtsansicht zur durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 eingeführten Anzeigepflicht nach § 121a BAO im Zusammenhang mit dem Begriff der Schenkung, von der Anzeigepflicht befreiten Vorgängen, anzeigepflichtigen Personen, der Anzeige an sich (Frist, Form, Inhalt) und der Zuständigkeit veröffentlicht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet, noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden.