Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EU-Kommission: Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie
Erweiterung des Anwendungsbereichs geplant
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie angenommen, mit dem Ziel, Schlupflöcher zu schließen und Steuerflucht besser zu verhindern.Zuvor war im Rahmen der vorgesehenen periodischen Überprüfung festgestellt worden, dass die Richtlinie zwar in ihrem Anwendungsbereich wirksam ist, aber leicht umgangen werden kann. Nach der ursprünglichen Zielsetzung der Richtlinie sollten Erträge, die in einem Mitgliedstaat als Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer geleistet werden, die natürliche Personen und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats effektiv besteuert werden, in denen der wirtschaftliche Eigentümer steuerlich ansässig ist. Um allfällige Umgehungskonstruktionen zurückzudrängen, sieht der Änderungsvorschlag der EU-Kommission u. a. eine Erweiterung des derzeitigen Anwendungsbereichs vor. Damit soll die Besteuerung von Zinszahlungen, die durch zwischengeschaltete, steuerbefreite Strukturen geleitet werden, besser gewährleistet werden. Außerdem wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Einkünfte aus bestimmten Finanzinnovationen sowie bestimmten Lebensversich...