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Aktienankaufsrechte an Dienstnehmer
Aktienankaufsrechte an Dienstnehmer (§ 15 EStG)
Werden einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder von einem Dritten in Hinblick auf das Dienstverhältnis Aktienankaufsrechte oder Vorkaufsrechte eingeräumt, fließt dem S. K 3Arbeitnehmer nicht im Zeitpunkt der Rechtseinräumung, sondern erst zum Zeitpunkt des entgeltlichen Verzichtes darauf ein geldwerter Vorteil zu (BFH , VI R4/05, BB 2008, 2280)