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SWK 11, 10. April 2008, Seite 23

Land-/Forstwirtschaft: Pauschalierung

Die Durchschnittssätze im Rahmen der Vollpauschalierung zur Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sind auf die regelmäßig in den Betrieben anfallenden S. 24Rechtsgeschäfte, also auf die laufenden Einkünfte abgestellt und können infolgedessen außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes stehende Vorgänge, z. B. die Veräußerung eines Betriebes, nicht berücksichtigen. Außerordentliche Erträge sind neben den Durchschnittssätzen gesondert zu erfassen. - (§ 21 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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