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Artikel 2 - Änderung des EU-Quellensteuergesetzes
Änderung des EU-Quellensteuergesetzes
Das EU-Quellensteuergesetz, BGBl. I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 2 tritt an die Stelle der Zitierung des "§ 95 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988" die Zitierung des "§ 95 Abs. 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes 1988".
EB: Weil bei der EU-Quellensteuer ebenfalls das bei der Kapitalertragsteuer praktizierte Gutschrift-Lastschrift-System zur Anwendung gelangt, ist es im EU-Quellensteuergesetz notwendig, den dafür vorgesehenen Verweis auf den neu geschaffenen § 95 Abs. 7 EStG 1988 zu erweitern.