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SWK 11, 10. April 2008, Seite 403

Reichweite einer Berufung gegen USt-Festsetzungsbescheide

Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen Bescheides, so gilt die Berufung als auch gegen den späteren Bescheid gerichtet (§ 274 BAO). Dies ist nach Ansicht des BMF auch bei einem Umsatzsteuerveranlagungsbescheid der Fall, der an die Stelle eines nur einige Monate betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides tritt ( SWK-Heft 12/2005, Seite S 425). Der UFS hat in mehreren Entscheidungen eine gegenteilige Rechtsansicht vertreten, zuletzt in der Berufungsentscheidung vom , RV/2706-W/07. Der Jahresbescheid ist ein Erstbescheid, der als eigenständiger Bescheid neben die Festsetzungsbescheide hinsichtlich der kürzeren Voranmeldungszeiträume mit der Wirkung tritt, dass die Festsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt werden. Er tritt aber nicht an deren Stelle. § 274 BAO kann nicht angewendet werden.

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