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SWK 11, 10. April 2008, Seite 72

Geplante Änderungen im EStG, EU-Quellensteuergesetz und in der BAO

Sicherstellung der bewährten KESt-Gutschriftspraxis

Abgeordnete der beiden Regierungsparteien haben am 13. März einen Initiativantrag zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden, eingebracht. Dieser Initiativantrag wurde am im Finanzausschuss behandelt. U. a. soll mit der Gesetzesänderung sichergestellt werden, dass das vom VwGH mit Erkenntnis vom , 2005/13/0075, gekippte, in der Praxis bewährte Gutschrift-Lastschrift-System bei der Verrechnung von Stückzinsen (siehe dazu den Beitrag von Twardosz, VwGH kippt Stückzinsenverrechung, SWK-Heft 6/2008, S 288 ff.) beibehalten werden kann.

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Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 37 Abs. 8 wird folgende Z 6 angefügt:

"6. a) Die bei Wegzug ins Ausland entstandenen, aber noch nicht fälligen Kapitalerträge im Sinne der Z 3 bis 5. Bei Wegzug in einen Staat der Europäischen Union oder einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteh...

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