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SWK 11, 10. April 2008, Seite 24

Getränkeabgabe Stmk.

Bei der Festsetzung der Getränkeabgabe ist die Überwälzung der Getränkeabgabe auf die Kunden nicht zu prüfen, weil diese nicht bei der Festsetzung, sondern bei der Rückzahlung der Getränkeabgabe Tatbestandsvoraussetzung ist. - (§ 156 Stmk. LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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