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Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 passiert den Justizausschuss
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 - URÄG 2008), 467 BlgNR (23. GP) sieht - in Umsetzung von EU-Vorgaben - eine Stärkung des Aufsichtsrats vor und soll mehr Information und Transparenz schaffen. Es geht u. a. darum, die Pflichten des Abschlussprüfers deutlicher und klarer zu fassen, die Anforderungen an seine Unabhängigkeit und seine Berufsethik zu stärken und eine Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung sowie zur öffentlichen Aufsicht über den Beruf des Abschlussprüfers einzuführen. Diese Initiativen stellen Reaktionen auf die Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche in der EU dar. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages einstimmig angenommen.
Die Behandlung im Plenum ist für den 11. April geplant. Text der Regierungsvorlage auf der Parlamentshomepage unter http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00467/ pmh.shtml