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Wirtschaftstreuhänder warnen vor nicht durchdachten Steuerplänen
Vermögenszuwachssteuer zur Finanzierung des Gesundheitssystems nicht geeignet
(KWT) - Die von der Bundesregierung geplante Vermögenszuwachssteuer ist mangels Kontinuität der Erträge zur Finanzierung des Gesundheitssystems völlig ungeeignet. Eine auf den Wertzuwachs von Kapitalanlagen beschränkte Steuer ist als Verbreiterung der Basis für die bestehende Kapitalertragssteuer allenfalls denkbar. Voraussetzungen: Verluste können gegenverrechnet werden, die Altervorsorge bleibt steuerfrei, und der KESt-Satz sinkt.
Dr. Karl Bruckner, Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, fasst die wichtigsten Kritikpunkte und Rahmenbedingungen zusammen:
1. Eine Steuer auf den Zuwachs von Aktien- und Fondsvermögen bringt keinen kontinuierlichen Ertrag und fällt in schwierigen Börsenzeiten völlig aus. Sie kann deshalb niemals zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
2. Die Einbeziehung von Immobilien oder gar immaterieller Werte wie Kunst oder Antiquitäten führt zu einer Substanzbesteuerung (weil die Wertzuwächse meist nur inflationsbedingt sind), ist schwierig zu administrieren und daher abzulehnen.
3. Anlagen für die Altersvorsorge müssen steuerf...