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SWK 11, 10. April 2008, Seite 67

Privatstiftung: Geplante Änderungen verfassungswidrig?

Zuwendungsbesteuerung widerspricht Gleichheitsgrundsatz

Hermann Peyerl

Als Folge der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den VfGH sollen Neuregelungen in mehreren Steuergesetzen beschlossen werden. Das Schenkungsmeldegesetz 2008(SchenkMG 2008) umfasst die Einführung von Meldepflichten bei Schenkungen, Anpassungen im Grunderwerbsteuergesetz und Änderungen im Zusammenhang mit der außerbetrieblichen Nutzung von Gebäuden. Zu wesentlichen Umgestaltungen soll es auch in der Besteuerung von Privatstiftungen kommen. Die geplanten Änderungen bei der Zuwendungsbesteuerung stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken.

1. Einleitung

Mit dem Entwurf für ein Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sollen unter anderem Zuwendungen an und von Privatstiftungen neu geregelt werden. Der folgende Beitrag stellt die geltende Rechtslage und die geplanten Änderungen gegenüber und nimmt anschließend eine Prüfung der Neuregelung am Maßstab des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes vor.

2. Geltende Rechtslage für Zuwendungen

Die Zuwendungen des Stifters an eine eigennützige Privatstiftung sind gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig und werden mit einem Steuersatz von 5 % besteuert. Bei Grundstücken erhöht sich die Steuer je nach Verwandtschaftsgr...

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