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Buchnachweis: UID-Nr.
• Die Angabe der UID-Nr. des Abnehmers ist zwar nach Art. 7 UStG 1994 keine materiellrechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung, jedoch nach § 6 der Verordnung zwingend aufzuzeichnen. Damit wird die UID-Nr. Bestandteil des Buchnachweises; die fehlende oder unrichtige Aufzeichnung kann zur Versagung der Steuerfreiheit führen. - (Art. 7 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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