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SWK 11, 10. April 2008, Seite R 24
Getränkesteuer Vlbg.
• Die Beweislast der Überwälzung der Getränkesteuer auf die Konsumenten trifft die Abgabenbehörde. - (§ 106a Abs. 1 Vlbg. AbgVG), (Abweisung)
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