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SWK 11, 10. April 2008, Seite 402

Einbau von Bestandteilen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Werklieferungen

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein deutscher Unternehmer DE liefert Spezialmaschinen an einen deutschen Abnehmer. Die Spezialmaschinen werden zu diesem Zweck von Deutschland nach Österreich zum Unternehmer AT 1 verbracht, der seinerseits wesentliche Teile einbaut, die er selbst bereitstellt. In geringem Ausmaß werden Teile, die DE von einem anderen österreichischen Unternehmer AT 2 zugekauft hat, von AT 1 ebenfalls in Österreich montiert. Nach dem Einbau und der Montage in Österreich werden die Spezialmaschinen mit Transportauftrag des DE direkt zum Kunden des DE nach Deutschland transportiert. Auf der Rechnung des AT 1 sind neben der UID-Nr. des DE das Entgelt für den Einbau in die Spezialmaschine und ein gesondertes Entgelt für die Montage der Teile des AT 2 ausgewiesen. Wie hat die umsatzsteuerliche Behandlung in Österreich zu erfolgen?

Antwort: Der Gegenstand wird von DE im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Verbringung nach Österreich verbracht, sodass ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. Art. 1 Abs. 3 Z 1 UStG durch DE in Österreich und ein Vorsteuerabzug gem. Art. 12 Abs. 1 Z 1 UStG in Österreich zu erklären wären. Eine vorübergehende Verwendung i. S. d. Art. 1 Abs. 3 Z 1 lit. a UStG dürfte wohl nicht vorliegen, weil nicht DE, sondern AT 1 den Gegenstand zur Ausführung ...

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