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SWK 11, 10. April 2008, Seite 404

Werbeabgabe auf Werbeprospekte

Prospektverteilung als Steuertatbestand bei Druckwerken ohne redaktionellen Teil

Thomas Häusle

Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit der Werbeabgabe (nachfolgend kurz: WA) auf solche Werbeprospekte (Flugblätter), die ausschließlich aus Werbeeinschaltungen bestehenund als unadressierte Postsendungen verteilt werden. Der "Prospektersteller" (Händler) erhält vom Hersteller der abgebildeten Produkte einen "Druckkostenbeitrag", da die Werbung auch in dessen Interesse ist. Die Rechtsansicht des bundesweiten Fachbereichs USt (FB-USt) lautet im Kurztext:"Bei Werbeprospekten bzw. Gratiswerbezeitungen, die ausschließlich entgeltliche Anzeigen enthalten, ist bereits die entgeltliche Einschaltung der Inserateals werbeabgabepflichtige Veröffentlichung anzusehen und nicht (auch) die anschließende Verteilung dieser Werbedruckwerke." Ausgangslage ist somit das Begehren der Finanzverwaltung, auf solche "Druckkostenbeiträge" der Hersteller an das Handelsunternehmen Werbeabgabe zu erheben. Ist dies gerechtfertigt?

1. Werbeabgabe auf Werbeprospekte ist contra legem

Als Werbeleistung gilt gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 WAG"die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes". Ein Druckwerk i. S. d. Mediengesetzes ist simplifiziert ein Medium, welches durch eine...

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