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SWK 11, 10. April 2008, Seite R 22
Zustellung: Postbevollmächtigte
• Als Postbevollmächtigte kommt eine juristische Person nicht in Betracht. - (§ 13 ZustellG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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