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SWK 11, 10. April 2008, Seite 22

Zustellung: Postbevollmächtigte

Als Postbevollmächtigte kommt eine juristische Person nicht in Betracht. - (§ 13 ZustellG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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