Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Agrargemeinschaften
• Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist anhand derjenigen Vorschriften zu beurteilen, die die Bundesländer in Ausführung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes erlassen haben. - (§ 5 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0017)