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SWK 11, 10. April 2008, Seite 23

Agrargemeinschaften

Die Frage, ob Agrargemeinschaften Rechtspersönlichkeit zukommt, ist anhand derjenigen Vorschriften zu beurteilen, die die Bundesländer in Ausführung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes erlassen haben. - (§ 5 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0017)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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