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SWK 31, 1. November 2008, Seite 190

Geänderte Sozialversicherungswerte 2009

Korrektur der sozialversicherungsrechtlichen Aufwertung veröffentlicht

In BGBl. II Nr. 346/2008, ausgegeben am , wurden - nach Korrektur der Aufwertungszahl auf 1,025 - die Sozialversicherungswerte für 2009 neu kundgemacht:

• Aufwertungszahl: 1,025

• Geringfügigkeitsgrenze täglich: 27,47 Euro

• Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 357,74 Euro

• Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 536,61 Euro

• Höchstbeitragsgrundlage täglich: 134 Euro

• Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.020 Euro

• Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.040 Euro

• Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.690 Euro

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