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SWK 31, 1. November 2008, Seite 841

Shareholder Activities und Konzernrückhalt

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Bei der Angemessenheitsprüfung der konzerninternen Dienstleistungsverrechnung wird mitunter die steuerliche Abzugsfähigkeit auf Empfängerseite infrage gestellt. Die Fisci berufen sich dabei häufig auf die Nichtverrechenbarkeit von shareholder activities bzw. des Konzernrückhalts.

1. Shareholder Activities

Konzernintern erbrachte Dienstleistungen sind grundsätzlich nur insoweit zu verrechnen, als sie dem Empfänger einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Wert verschaffen, der seiner Geschäftsposition förderlich ist. Entscheidend ist daher letztlich das ökonomische Interesse bzw. der (erwartete) Nutzen aus der Leistungserbringung („benefit test"). Soweit konzerninterne Dienstleistungen ausschließlich im eigennützigen Beteiligungsinteresse des Leistenden, d. h. in seiner Eigenschaft als Anteilseigner, erbracht werden, liegen nicht verrechenbare „shareholder activities" (Anteilseignertätigkeiten, Gesellschafteraufwand) vor (z. B. Erstellung Konzernabschluss). In der Praxis zeigt sich freilich, dass die Abgrenzung der shareholder activities von den verrechenbaren (i. e. verrechnungspflichtigen) Konzerndienstleistungen in vielen Fällen keineswegs eindeutig ist. Insbesondere lässt sich nic...

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