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SWK 17, 10. Juni 2021, Seite 938

Greift bei einer international tätigen Beteiligungsholding das Abzugsverbot?

Analyse der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und der darauf basierenden Literatur

Thomas Kühbacher

Nach § 12 Abs 2 KStG dürfen Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Einnahmen stehen. Da Beteiligungserträge generell und bei internationalen Schachtelbeteiligungen auch Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben, stellt sich die Frage, ob bei einer international tätigen Holdinggesellschaft Verwaltungsaufwendungen in Bezug auf die von ihr gehaltenen Beteiligungen vom steuerlichen Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG betroffen sind. Wie die folgenden Überlegungen zeigen, fehlt es entweder an der Unmittelbarkeit oder der wirtschaftlichen Qualität des geforderten Zusammenhangs.

1. Problemstellung

§ 12 Abs 2 KStG legt fest, dass Aufwendungen im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden dürfen, soweit diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen oder nicht steuerbaren Einnahmen stehen. Beschränkt sich eine Holdinggesellschaft auf das Halten und Verwalten von internationalen Schachtelbeteiligungen, erzielt sie in der Regel ausschließlich steuerfreie Einkünfte in Form von Beteiligungserträgen und allenfalls Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen. In Bezug auf die v...

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